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Räumung

Akute Situationen wie Brände, Gasaustritte, Explosionen, Bombendrohungen etc. können Anlass für Räumungen sein. In diesen Fällen müssen die betroffenen Menschen Gebäude bzw. Gebäudeteile oder Betriebsgelände schnell und geordnet verlassen. 

Evakuierung

Eine Evakuierung, auf Grund von z.B. Bombenfunden oder vorhersehbaren Naturereignissen wie  Hochwasser sind immer planbar durchgeführt!

Was ist ein Räumungs- & Evakuierungshelfer?

Im Falle einer akuten Gefahrenlage – zum Beispiel bei einem Brand – muss ein Gebäude schnell und sicher geräumt (umgangssprachlich evakuiert) werden. Die Räumung dient dem Schutz der Gesundheit und des Lebens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Besucher und Fremdarbeiter in dem betroffenen Gebäude. Hierfür zeichnet sich der Arbeitgeber verantwortlich. Ein Räumungs-& Evakuierungshelfer unterstützt den Arbeitgeber bei der Erfüllung dieser Aufgabe.

Die Rechtsgrundlage für die Bestellung von Räumungshelfern findet sich in § 10 des Arbeitsschutzgesetzes. Nach dieser Rechtsnorm hat der Arbeitgeber Maßnahmen zu treffen, die für die Evakuierung der Beschäftigten geeignet sind. Er hat auch zu berücksichtigen, dass Besucher oder andere Personen gesichert werden. Der Arbeitgeber hat hierfür Beschäftigte zu benennen, die die Räumung des Gebäudes übernehmen. Die Anzahl der Räumungshelfer richtet sich dabei nach der Anzahl der Beschäftigten und den besonderen Gefahren im Unternehmen.

Definition des Räumungs- & Evakuierungshelfers:

Ein Räumungs- & Evakuierungshelfer ist ein besonders geschulter Beschäftigter, der bei der sicheren und schnellen Räumung eines Gebäudes organisatorische und koordinierende Aufgaben übernimmt.

Welche Aufgaben hat ein Räumungs- & Evakuierungshelfer?

Der Räumungs- & Evakuierungshelfer ist eine wichtige Person bei der Räumung von Gebäuden in einem Notfall. Er veranlasst und überwacht die Räumung bzw. die Evakuierung in seinem Zuständigkeitsbereich. Dies kann eine ganze Abteilung, ein Stockwerk oder auch nur ein Raum sein. Er unterstützt ortsfremde Personen oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Der Räumungs- & Evakuierungshelfer begleitet die Personen an die vor bestimmten Sammelplätze. Des Weiteren kann es ihm obliegen, die Räumung bzw. die Evakuierung zu kontrollieren oder die Vollzähligkeit der Mitarbeiter bei den Sammelplätze zu prüfen.

Welche Voraussetzungen muss ein Räumungs- & Evakuierungshelfer erfüllen?

Räumungshelfer müssen für ihre Aufgaben der Räumung von Gebäuden und für das Verhalten im Brandfall und an den Sammelstellen gesondert geschult werden. Inhalt der Ausbildung zum Räumungshelfer muss auch das Verhalten von Menschen in Notfällen sein. Dazu zählen vor allem die Reaktionen von Menschen bei Angst und bei Panik. Der Räumungshelfer muss in der Lage sein, entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Regelmäßige Schulungen und praktische Räumungs- und Evakuierungs Übungen sind geeignete Maßnahmen, damit der Räumungshelfer die notwendige Sicherheit und Routine für sein Aufgabenfeld erwerben kann.

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