SCHULUNGEN-SEGEWITZ
Brandschutzausbildungen
Brandschutz- & Räumungshelfer
Brandschutzhelfer im Betrieb
Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen. Für Baustellen gilt diese Notwendigkeit nur für stationäre Baustelleneinrichtungen wie Baubüros, Unterkünfte, Werkstätten (siehe ASR A2.2 Abschnitt 7(1)).
Ziel der Ausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten.
Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z.B. Büronutzung) in der Regel ausreichend. Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung, der Wertekonzentration und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen (z.B. Mitarbeiter, betriebsfremde Personen, Besucher und Personen mit eingeschränkter Mobilität) kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die Entstehungsbrandbekämpfung sinnvoll sein. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z.B. durch Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen.
Feuerlöschtraining
Wie läuft die Brandschutzhelfer-Ausbildung ab?
Im Brandschutzhelfer-Lehrgang erwerben Sie grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten, um bei fast jedem Entstehungsbrand in Freizeit und Beruf richtig helfen zu können. Die Schulung sollte mindestens vier Stunden dauern und eine praktische Löschübung beinhalten. Bei ausreichender Teilnehmerzahl sind Kurse in Ihrem Betrieb möglich.
Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Die Verantwortung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern eine angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz.
Zum betrieblichen Brandschutz gehören eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und eine Ausbildung von Brandschutzhelfern
Aus dem Programmablauf:
- Einführung Brandschutz, Brandlehre, Löschlehre, Gefahren, taktisches Vorgehen
- Grundlagen für den vorbeugenden Brandschutz
- Baulicher, technischer und organisatorischer Brandschutz
- Rechtliche Grundlagen
- Flucht- und Rettungswege
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
- Brandschutz für besondere Anwendungsbereiche
- Alarmpläne, Löscheinrichtungen und Löschanlagen
- Grundlagen für den abwehrenden Brandschutz
- Verhalten im Brandfall
- Taktik der Brandbekämpfung
- Einsatz von Feuerlöschern (Löscheinrichtungen)
- Organisation des Brandschutzes
- Brandschutzhelfer, Ersthelfer
- Durchführung notwendiger Räumung
- Gefahren der Einsatzstelle und Eigenschutz
- Erste Hilfe und Maßnahmen nach einem Brand
Praxisteil
Gesicherter Umgang mit den Feuerlöscheinrichtungen und Geräten (Inhouse) Übungen/Feuerlöscherbedienung am offenen Feuer mit einem modernen Feuerlöschtrainer
(Je nach Anwendungsbereich: Vorführung Gas - Explosion, Fettbrandbekämpfung)
(Bei Inhouse: Aus diesen Bereichen individuell auf IHR Unternehmen abgestimmt und zeitlich optimiert!)
Zielgruppen:
Mitarbeiter im Bereich der Arbeitssicherheit und Brandschutz;
Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer und Ersthelfer,
und alle Mitarbeiter in
- Industrie
- und Gewerbebetrieben
- Handelsbetrieben
- Verwaltungen
- Dienstleistungsbetrieben
- Schulen
- Kindergärten
- Krankenhäuser
- Alten – und Pflegeheimen
- betreutes Wohnen
- Tagesstätten
- Beherbergungsbetrieben, Hotels - Großküchen, Gastronomie
- Einkaufszentren
- Banken und Versicherungen
- Öffentliche Gebäude und Einrichtungen
- Versammlungsstätten
- Behörden
- …
Bei Bedarf auch die qualifizierte Ausbildung zum Brandschutzhelfer,
Räumungs- & Evakuierungshelfer
und betrieblicher Ersthelfer im Kombi-Angebot